Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale

05.01.2013

Das ELSTAM-Verfahren zum elektronischen Abruf von Lohnsteuerabzugsmerkmalen wurde zum Jahresbeginn 2013 eingeführt.

Die Finanzverwaltung hat zum 1.1.2013 das ELSTAM-Verfahren zum elektronischen Abruf der Lohnsteuermerkmale für die beschäftigten Arbeitnehmer eingeführt.

Allerdings wird es nicht beanstandet, wenn in einer Übergangsphase bis zum 31.8.2013 der Lohnsteuerabzug noch anhand einer Papierbescheinigung durchgeführt wird. Die bisherigen Lohnsteuerkarten des Jahres 2010 verlieren in jedem Fall Ihre Gültigkeit.

Möchte ein Arbeitnehmer vor oder während eines Steuerjahres seine Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern, kann er dies mittels eines schriftlichen Antrags per Formblatt bei seinem zuständigen Finanzamt beantragen. Die neuen Daten werden ihm dann sowohl schriftlich bescheinigt als auch für das elektronische Abrufverfahren bereitgestellt.

Ob es hierdurch tatsächlich zu einer Vereinfachung für die Lohnabrechnungsstellen kommt, bleibt vorerst abzuwarten.

 

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